AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Draisinenfahrten

1.    Abschluss des Vertrages
1.1.    Mit der Anfrage/Anmeldung erkennt der Kunde die Geschäftsbedingungen für Draisinenfahrten & Veranstaltungen der Draisinenbahnen Berlin/Brandenburg GmbH & Co. KG an.
1.2.    Der Vertrag kommt bei Bezahlung des Angebotes durch den Kunden zustande.

2.    Bezahlung
Bei Erhalt des Angebotes muss der Gesamtbetrag für die Leistungen umgehend, spätestens jedoch bis zu dem am Angebot genannten Termin auf das im Angebot aufgeführte Konto überwiesen werden. Sollte die Zahlung bis zum genannten Zeitpunkt nicht eingegangen sein, verfällt die Reservierung automatisch.

3.    Leistungen
3.1.    Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Angebot.
3.2.    Die Draisinenbahnen Berlin/Brandenburg GmbH & Co. KG hat eine zulässige Absage der Veranstaltung dem Kunden unverzüglich nach Kenntnis des Änderungs- oder Absagegrundes zu erklären oder mitzuteilen. Der Kunde kann bei einer Absage eine neue Buchung verlangen, sofern der Veranstalter dies realisieren kann. Dieses Recht ist unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters geltend zu machen. Der Kunde erhält andernfalls evtl. schon gezahltes Entgeld für die Draisine zurück.

4.    Rücktritt durch den Kunden
4.1.    Der Kunde kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Draisinenbahnen Berlin/Brandenburg GmbH & Co. KG. Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse des Kunden schriftlich erfolgen. Die Draisinenbahnen Berlin/Brandenburg GmbH & Co. KG hat nach erfolgter Bezahlung (=Buchungsbestätigung) Ersatzanspruch wie folgt: Bis 28 Tage vor Fahrtantritt wird eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Gesamtveranstaltungspreises, bis 3 Tage vor Fahrtantritt 50% des Gesamtveranstaltungspreises erhoben. Bei Rücktritt innerhalb von 3 Tagen vor Veranstaltungstermin hat die Draisinenbahnen Berlin/Brandenburg GmbH & Co. KG Anspruch auf den vollen Veranstaltungspreis, es sei denn, es gelingt ihr eine anderweitige, kurzfristige mind. gleichwertige Vermietung/Veranstaltung. In diesem Fall werden lediglich 50% Bearbeitungsgebühren erhoben.
4.2.    Terminänderungen bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden auf Wunsch des Kunden kostenlos vorgenommen, sofern der geänderte Termin angeboten werden kann. Ansonsten tritt Punkt 4.1. in Kraft.
4.3.    Der Kunde kann verlangen, dass an Stelle seiner Person ein Dritter die Veranstaltung antritt. Der Veranstalter kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, falls in der Person des Dritten ein wichtiger Grund dafür vorliegt.
4.4.    Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Erstkunde dem Veranstalter gegenüber als Gesamtschuldner für den Fahrpreis.

5.    Aufhebung des Mietvertrages wegen außergewöhnlicher Umstände.
Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch der Veranstalter den Mietvertrag kündigen. Der Kunde erhält in solchen Fällen das Endgeld für die Veranstaltung zurück. Witterungsgründe sind hierbei jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.

6.    Rücktritt durch die Draisinenbahnen Berlin/Brandenburg GmbH & Co. KG
Unbeschadet der beiderseitigen Rücktrittsmöglichkeiten §651g BGB kann der Veranstalter vor Antritt der Veranstaltung vom Mietvertrag zurücktreten, und zwar dann, wenn es sich zweifelsfrei herausstellt, dass die im Mietvertrag und Einweisung enthaltenen Bedingungen und Verhaltensregeln den Umständen nach vom Kunden nicht eingehalten werden. Der Kunde hat in einem solchen Fall den vollen Fahrpreis zu entrichten.

7.    Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schaden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet seine Beanstandung unverzüglich dem Veranstalter zur Kenntnis zu geben und/oder vom Personal des Veranstalters auf dem Angebot bestätigen zu lassen. Dies gilt auch für von ihm festgestellte Schäden an der Draisine und/oder Fahrstrecke etc.

8.    Gewährleistung, Haftung und Verjährung
8.1.    Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen geregelten Gewährleistung dafür, dass die Draisine nicht mit gravierenden Fehlern behaftet ist. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. §538 BGB wird jedoch im vollem Umfang ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet nicht für Sachen des Kunden, die während der Veranstaltung abhanden kommen.
8.2.    Ansprüche wegen Nichterfüllung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Fahrt dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen. Dies sollte schriftlich erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Alle Ansprüche aus dem Vertrag verjähren 12 Monate nach Beendigung der Veranstaltung bzw. nach Ablauf des Buchungstermins. Alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren nach Beendigung der Veranstaltung. Erklang der Veranstalter dem Kunden gegenüber, dass die vorgetragenen Beanstandungen und Ansprüche geprüft werden, so ist die Verjährung von diesem Zeitpunkt an so lange gehemmt bis der Veranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
8.3.    Für den Verlust der Draisine oder einzelner Teile bzw. des Zubehörs sowie für Beschädigungen haftet der Kunde. Für Beschädigungen durch Dritte oder infolge eines Unfalls haftet der Kunde ebenfalls, sofern der Verursacher ermittelt werden kann.

9.    Wirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages, einschließlich der vorgenannten Geschäftsbedingungen, berührt die Wirksamkeit des gesamten Vertrages nicht.

10.    Gerichtsstand
Als Gerichtsstand ist Frankfurt (Oder) vereinbart.